Mietverträge mit der MWG sind in der Regel "Dauernutzungsverträge". Das heißt, wenn der Mieter es wünscht, wird die dauerhafte Nutzung der Wohnung fest vereinbart. Die dauerhaft genutzte MWG-Wohnung kann selbstverständlich an Kinder, Enkel oder sonstige Erben vererbt werden. Immerhin sind MWG-Mieter ja nach Erwerb der Mitgliedschaft und Einzahlung von Geschäftsanteilen auch Eigentümer - richtiger: Miteigentümer der MWG. Viele MWG-Mitglieder richten sich dauerhaft auf die Nutzung der angemieteten MWG-Wohnung ein. Aber das Leben ist oft anders: Berufliche Tätigkeit oder familiäre Umstände ermöglichen nicht mehr die dauerhafte Nutzung der angemieteten MWG-Wohnung. Kein Problem: immerhin gilt auch für die Genossenschaftsmitglieder das ganz normale Mietrecht. Die Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen oder gemäß Dauernutzungsvertrag ist kein Problem.
Am besten, man lässt sich von den freundlichen Mitarbeitern im Vermietungs- und Beratungszentrum beraten. Da die MWG Wohnungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen in der ganzen Stadt Magdeburg hat, lässt sich oft eine einfache Lösung innerhalb der MWG finden. Und wenn nicht - dann wird jeder Nutzungsvertrag ohne Verzug und fair entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgewickelt.
Übrigens: Für Studenten und AZUBI's gibt es besonders günstige Bedingungen. Für diese Einsteiger in das eigenständige Wohnen soll das Aufbringen der Geschäftsanteile kein Hindernis sein! |
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