Geben Sie bitte Ihre Wohnverhältnisse an
PersonenAngaben zur Miete
Kindergeld, Kinderzuschlag und der 300-Euro-Mindestbetrag beim Elterngeld werden beim Wohngeld nicht berücksichtigt.
€Geben Sie bitte alle im Haushalt verfügbaren Einkommen an(Brutto!)
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Freibeträge
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